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SAPV in Sachsen und Deutschland

SAPV - was ist das?

 

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung ...

 

  • ... soll bei schwerstkranken Patienten durchgeführt werden, die auch durch eine Behandlung im Krankenhaus nicht geheilt werden können.
  • ... soll eine Betreuung nach den Möglichkeiten der modernen Medizin sichern
  • ... will die Symptome behandeln, die den Patienten stark beeinträchtigen (Luftnot, Schmerzen, Erbrechen, Verwirrung, o.ä.)
  • ... soll ein Verbleiben in der häuslichen Umgebung, auch bis zum Tod, ermöglichen
  • ... kann auch in stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden (Pflegeheim, Kurzzeitpflege)
  • ... ist eine Komplexleistung aus spezialisierter ärztlicher und pflegerischer Mitbetreuung
  • ... umfasst nicht nur "technische Leistungen" wie die Betreuung von Medikamentenpumpen, Kathetern oder Infusionen, sondern ganz besonders die individuelle Beratung und Begleitung der Angehörigen und des Patienten in der schwierigen Situation der Todesnähe
  • ... versucht die möglichen Ressourcen zu mobilisieren, die die Betreuungssituation so erträglich wie möglich machen
  • ... nutzt die selben Möglichkeiten, die das medizinische Versorgungssystem auch sonst in Deutschland verfügbar hat
  • ... setzt nicht auf besondere alternative Verfahren, bezieht diese aber gegebenenfalls mit ein, wenn das sinnvoll erscheint
  • ... wird auch von Ärzten erbracht, die alle Möglichkeiten von Verordnungen (Medikamente, Hilfsmittel, Physiotherapie, Krankenhauseinweisungen) haben
  • ... hat einen Schwerpunkt in besonders vernetztem Arbeiten der Versorger am Bett, durch gegenseitiges Kennen, Erfahrung und Erreichbarkeit

Rechtsgrundlage

 

Gesetzesänderung vom 01.04.2007 §37b SGB V - Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

(1)Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit forgeschrittenden Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Diese ist von einem Vertragsarzt oder Krankenhaus zu verordnen und von der Krankenkasse zu genehmigen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich der Koordination insbesondere zur schmerztherapeutischen Symptomkontrolle und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten nach Satz 1 in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Dabei sind die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen.

§37b
SGB V

 

 

Weitere Rechtsvorschriften:
Richtlinie des GBA zur Verordnung von SAPV vom 20.Dezember 2007
Gemeinsame Empfehlungen der Krankenhäuser unter Beteiligung der Fachverbände vom 23.06.2008


Information auch unter
www.palliativ-portal.de/SAPV